Aus dem Vermögensertrag des Stipendienfonds für Studierende polnischer Herkunft können Stipendien, Zuschüsse zur Ausführung und Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten sowie Beiträge an Exkursionen, Studienreisen und dergleichen ausgerichtet werden.
Kreis der Bewerberinnen und Bewerber
Unterstützt werden an der ETH Zürich oder an der EPFL eingeschriebene Studierende, Doktorierende und Nachdiplomstudierende, ausnahmsweise auch Hörerinnen und Hörer, die polnischer Herkunft (polnische Staatsbürgerschaft) oder polnischer Abstammung sind.
Vorgehen bei Beantragung
Die Vorstehenden der Departemente/Séctions der Gesuchstellenden müssen die Gesuche befürworten und an die Rektorin der ETH Zürich/den Präsidenten der EPFL weiterleiten. Nach Prüfung der Unterlagen und einem allfälligen persönlichen Gespräch mit den Gesuchstellenden, leitet die Rektorin der ETH Zürich/der Präsident der EPFL die Gesuche an den Präsidenten des ETH-Rats weiter.
Verfügungsberechtigung
Die Stipendien oder andere Beiträge werden vom Präsidenten des ETH-Rats im Einvernehmen mit den Präsidenten der ETH Zürich und der EPFL zugesprochen.
Termin
Für das jeweilige Studienjahr bis 31. Juli.







